Gemeinnützige Bauvereinigungen errichten sogenannte Genossenschaftswohnungen und stellen diese dann ihren Mitgliedern zur Verfügung. Eine Nutzung ist nur den Mitgliedern vorbehalten. Für die Bezahlung des Genossenschaftsanteiles wird in Österreich ein günstiger Kredit benötigt. Anhand dieser Zahlung erhält man umgehend den Zuschlag für die Wohnung.
Wohnbaugeförderte Genossenschaftswohnung an Bedingungen gebunden
Aufgrund des föderalen Systems werden die Anspruchsvoraussetzungen von den Bundesländern geregelt. So hat Salzburg unterschiedliche Bedingungen für wohnbaugeförderte Genossenschaftswohnungen als beispielsweise Kärnten, Oberösterreich oder Vorarlberg. Sie finden hier eine Aufzählung der Voraussetzungen, die eventuell erfüllt sein müssen.
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Folgende Voraussetzungen werden für eine Genossenschaftswohnung benötigt:
Altersgrenze
- 18 Jahre (mit 17 Jahren ist bereits eine Anmeldung möglich)
Einkommensgrenze
- Die Summe des Haushaltseinkommens muss zwischen der Mindest- und der Höchstgrenze liegen.
Staatsbürgerschaft
- Flüchtling nach Genfer Konvention oder
- Nicht-EU-Bürger mit Aufenthaltsgenehmigung oder
- EWR-Büger oder
- EU-Bürger oder
- österreichische Staatsbürgerschaft
Die Wohnung darf nicht als Zweitwohnsitz genutzt werden.
Was ist ein Genossenschaftsanteil?
Gemeinnütze Bauvereinigungen treten in der Rechtsform einer Genossenschaft auf und gelten als echte Genossenschaften. Somit muss ein Genossenschaftsanteil bezahlt werden.
Die Genossenschaftsanteile gelten als Unternehmensbeteiligungen, für Ihre Anteile bezahlen Ihnen die Genossenschaften auch eine Dividende aus. Wenn Sie einen Genossenschaftsanteil erwerben, dann entfällt in diesem Fall die Zahlung der Kaution. Die Verzinsung der Anteile wird zu kapitalmarktüblichen Konditionen durchgeführt. In der Regel erhält der Besitzer des Genossenschaftsanteils ein Mitspracherecht bei Versammlungen und kann Repräsentanten wählen. Solche Vertreterversammlungen werden regelmäßig abgehalten. Bei den Versammlungen wird über wirtschaftliche Verhältnisse informiert, Veränderungen werden beschlossen und anderweitige Beschlüsse gefasst.
Ein klarer Vorteil von Genossenschaftswohnungen im Verhältnis zu vergleichbaren Objekten sind die günstigen Mieten. Der Grund dafür liegt im Ursprungsgedanken von solchen Wohnungen – mit ihnen soll kein hoher Gewinn erwirtschaftet und nicht spekuliert werden.
Zu regionalen Schwankungen kann es dennoch kommen, da auch Genossenschaften wirtschaftlich handeln müssen. Detaillierte Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Genossenschaftswohnung können Sie auf der Webseite help.gv.at einsehen.